private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen sind eine gute Möglichkeit, um das private Einkommen der Rentner zu vergrößern. Weil die gesetzliche Rente in der letzte Zeit immer niedriger wird, gibt es sehr viele Deutsche, die eine private Rentenversicherung haben wollen.

Die private Rentenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei der anstatt des Todeszufalls, der Zufall einer längeren Lebensdauer berücksichtigt wird. Dabei wird dem Sparer nach einen im Vertrag bestimmten Zeitpunkt eine monatliche Leibrente zugezahlt. Der Sparer kann schon nach dem Vertragsabschluss wissen, welche Geldsumme er ungefähr als private Rentenversicherung bekommen wird.

Der private Rentenversicherungsvertrag wird mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Der Sparer verpflichtet sich dabei einen einmaligen oder monatlichen Versicherungsbeitrag zu zahlen. Die meisten Sparer wählen einen monatlichen Versicherungsbeitrag aus. Dabei ist es sehr wichtig, dass man die im Vertrag vorbestimmten Einzahlungen regelmäßig durchführt. Wenn man dies nicht tut, dann lohnt sich die private Rentenversicherung nicht.

Ein anderer wichtiger Faktor für die Erhaltung einer hohen Rente, ist der Auswahl eines vertrauenswürdigen Versicherungsunternehmen. Das als private Rentenversicherung erhaltene Kapital ist davon abhängig, wie gut der Versicherer mit dem Geld des Sparers arbeitet. Wenn man einen guten Versicherer hat, kann man sogar eine Überschussbeteiligung der privaten Rentenversicherung bekommen.

Bei den Möglichkeiten der Auszahlung gibt es zwei verschiede Arten von privaten Rentenversicherungen: Sofortrente und aufgeschobene private Rentenversicherung. Bei der Sofortrente handelt es sich um einen Einmalbetrag. Die Leibrente wird sofort ausgezahlt. Bei der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung geschieht die Auszahlung der Leibrente nach einer Aufschubzeit. Die Zahlung der privaten Rentenversicherung kann auch hier einmalig geschehen oder durch regelmäßige, monatliche Beiträge.

Die private Rentenversicherung kann auch durch den Zahlungszeitpunkt verschieden sein. Es gibt dabei private Rentenversicherungen mit vorschlüssigen oder nachschlüssigen Rentenzahlung, wobei die Zahlung der privaten Rentenversicherung am Beginn oder Ende der Rentenzahlungsperiode geschieht.

Für einige private Rentenversicherungen können auch weitere Regelungen, die sich auf das Kapitalwahlrecht, Rentengarantiezeit, abgekürzte Leibrente, Beitragsrückgewähr oder Hinterbliebenschutz beziehen, gültig sein.

Für die aufgeschobene private Rentenversicherung kann die Auszahlung des Kapitals einmalig, anstatt monatlich geschehen. Die einmalige Zahlung entspricht dabei dem Vollwert der vorgesehenen monatlichen Zahlungen.

Man kann von Anfang an die Bedingungen der Rentengarantiezeit festlegen. Während der Rentengarantiezeit geschieht die Auszahlung der privaten Rentenversicherung auch dann, wenn der Leibrentner in der Zwischenzeit gestorben ist.

Bei einer privaten Rentenversicherung mit abgekürzter Leibrente geschieht die Zahlung der privaten Rentenversicherung nicht lebenslänglich, sondern nur auf einer vorher vereinbarten Zeitdauer.

In den Versicherungsvertrag können auch Bedingungen, welche der Beitragsrückgewähr der privaten Rentenversicherung beziehen, festgehalten werden. Dabei werden die eingezahlten Beiträge, wenn der Tod des Sparers während der Aufschubzeit der privaten Rentenversicherung geschieht, zurückgezahlt werden. Die Rentenhöhe der privaten Rentenversicherung ist unter diesen Bedingungen nicht so groß, da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisikos abdecken muss.

Eine andere Regelung betrifft den Hinterbliebenenschutz. Der Sparer kann dabei einen Bezugsberechtigten wählen, der im Falle des Todes des Sparers die Leibrente weiterhin bekommt. Dabei hat die somit erhaltenen Witwenrente oder Waisenrente einen geringeren Wert als die Rente, die als private Rentenversicherung dem versicherten Sparer ausgezahlt werden sollte.

Es ist wichtig zu wissen, dass man für private Rentenversicherungen keine Gesundheitsprüfungen durchführen muss. Man nimmt an, dass nur Personen mit einem sehr guten Gesundheitszustand private Rentenversicherungen abschließen.

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